Zur Strafe ein Buch
Die Idee des Richters Christoph Mangelsdorf, bei bestimmten Delikten im Bereich Jugendkriminalität statt Arbeitsstunden die Lektüre eines Buchs anzuordnen, führt bei den Tätern wohl eher dazu, sich mit ihren Taten und sich selbst auseinander zu setzen. Die Arbeit mit dem eigenen Kopf dürfte dabei nachhaltiger wirken einfach nur Zeit bei irgendeiner Maßnahme abzureißen, da sich die Verurteilten intensiv mit dem Text beschäftigen müssen, um eine Zusammenfassung zu schreiben und Fragen zu beantworten.
Das Interview mit Christoph Mangelsdorf auf Spiegel Online gibt es hier: http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,690802,00.html
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